Bisher wurden Schutzgebietskategorien auf überwiegend nationaler Ebene vorgestellt, auch wenn es einige davon in ähnlicher Form auch in anderen Ländern gibt. Diese Woche soll es jedoch um Gebiete gehen, die von vornherein nach internationalen Vorgaben ausgewiesen werden und in verschiedensten Ländern der EU zu finden sind.
Natura2000 steht für ein internationales Netzwerk aus Schutzgebieten.
Dieses beruht auf zwei Richtlinien mit unterschiedlichen Zielen.
Special Protection Areas (SPA) = Vogelschutzgebiete
Die ältere von beiden, die Vogelschutzrichtlinie, gibt bereits seit 1979 gefährdete Vogelarten vor. Für diese können sogar extra Schutzgebiete ausgewiesen werden, um den Lebensraum der seltenen Arten zu erhalten und sie dadurch zu fördern. Hierzu gehören beispielsweise der heimliche Schwarzstorch, Greifvögel wie der Schwarzmilan, aber auch Singvögel wie die Heidelerche.
FFH = Flora-Fauna-Habitat
1992 ist die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie hinzugekomnen. Sie beschreibt besondere Lebensraumtypen, die ebenfalls gefährdet und daher schützenswert sind. Dabei definiert sie für die jeweiligen Lebensräume, welche Arten dort vorkommen müssen. Auch einzelne Tier- und Pflanzenarten sind in den Anhängen der Richtlinie erfasst. Für diese kann, genau wie bei den Vögeln, ein Schutzgebiet ausgewiesen werden.
Natura2000
In Deutschland gibt es insgesamt etwa 5000 FFH- und SPA-Gebiete, die jeweils etwa 10 % der Landesfläche einnehmen. Dabei kommt es jedoch auch zu Überschneidungen zwischen den beiden Kategorien. Häufig liegen sie außerdem in Flächen, die bereits als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen sind. So erhalten die Gebiete nicht nur einen nationalen Schutzstandard, sondern zusätzlich auch internationale Bedeutung.
Denn Natura2000 weist EU-weit Gebiete aus, welche seltene Lebensräume und Arten erhalten sollen. Zudem ist die Vernetzung dieser über Landesgrenzen hinaus von Bedeutung. Gerade ziehende oder wandernde Arten brauchen an mehreren Stellen Rückzugsraum und sogenannte Trittsteine, um sich etablieren zu können.
Besondere Landschaftsformen sollen geschützt werden.

Um die Lebensräume und die mit ihnen verbundenen Arten zu erhalten, haben die Mitgliedsstaaten die Pflicht, alle sechs Jahre den Erhaltungszustand der Gebiete zu prüfen und an die EU zu melden. Damit sich die Gebiete für die betroffenen Arten nicht verschlechtern, können auch Pflegemaßnahmen notwendig sein, um etwa das Zuwachsen einer Düne, einer Heidelandschaft oder einer Orchideenwiese zu verhindern. Anderen Arten helfen hingegen die Wiedervernässung von Wiesen und Mooren oder andere Maßnahmen.
Dadurch soll der sogenannte Erhaltungszustand konstant gehalten werden. Verbessern dürfen sich die Bedingungen natürlich, aber keinesfalls verschlechtern. Mittels Kartierungen und weiterer Erfassungen nach bestimmten Vorgaben wird dies überprüft.
Flächen des Natura2000-Netzes sind in Deutschland und weiteren Ländern vielerorts zu finden. Einige Gebiete sowie weiterführende Informationen können hier entdeckt werden: https://www.bfn.de/thema/natura-2000
Nun haben wir die Schutzgebietskategorien in Deutschland kennengelernt. Nachdem es vom Nationalpark Sächsische Schweiz bis zum Naturpark Lüneburger Heide durch Biosphärenreservate und an Naturdenkmälern vorbei bis an die Ostsee ging, sollen in kommenden Beiträgen Schutzgebiete anderer Länder vorgestellt werden. Ich freue mich, wenn Sie das Naturjournal auch auf dieser Reise begleiten!
